Schulordnung

  • Die Musikschule Lohne e.V. bezweckt die musikalische Unterweisung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die hierdurch die Voraussetzung finden sollen für eine sinnvolle Eingliederung in das öffentliche und private Musikleben.

  • Der Unterricht an der Musikschule ist für jedermann offen.

  • Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen. Die Aufnahme eines Schülers sowie der Beginn des Unterrichts richten sich jedoch nach den Möglichkeiten der Musikschule.

  • Die Musikschule ist berechtigt, das Unterrichtsverhältnis von sich aus zu lösen, wenn ein sinnvoller Unterricht nicht mehr möglich ist.

  • Die Einteilung der Schüler in Gruppen nimmt der Fachlehrer nach Rücksprache mit der Schulleitung vor.

  • Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1.4. eines jeden Jahres; es teilt sich in zwei Schulhalbjahre (1.4.-30.9. und 1.10.-31.3.)

  • Der Unterricht wird im allgemeinen in den Räumen der v.-Galen-Schule erteilt und findet in der Regel von Montag bis Freitag an den Nachmittagen statt.

  • Während der Ferien sowie an gesetzlichen und kirchlichen schulfreien Feiertagen findet, entsprechend der Regelung an allgemeinbildenden Schulen, kein Unterricht statt.

  • Die Aufsichtspflicht der Lehrer erstreckt sich nur auf die Unterrichtszeit.

  • Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für die allgemeinbildenden Schulen.